Patienteninformation
Um die Behandlung in meiner Praxis möglichst erfolgreich und effizient für Sie zu gestalten habe ich hier einige Informationen zusammengestellt.
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Sie benötigen eine Zuweisung zur ambulanten Physiotherapie von Ihrem Haus- oder Facharzt (z.B. Orthopäden).
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Diese Zuweisung zur Physiotherapie muß von der zuständigen Krankenkasse vor Beginn der Behandlung bewilligt werden.
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Achten Sie bei der Verordnung darauf, dass sinnvolle Kombinationen verordnet werden. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt beraten oder halten Sie Rücksprache mit mir.
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Die Terminvergabe erfolgt telefonisch (bitte sprechen Sie auch auf die Mailbox!). Ich werde selbstverständlich, soweit es mir möglich ist, auf Ihre Terminwünsche eingehen. Sollten Sie Termine nicht wahrnehmen können, bitte ich um eine rechtzeitige Absage (mind. 1 Tag vorher!). Ansonsten muß dieser Termin in Rechnung gestellt werden.
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Eine Behandlungsserie umfasst üblicherweise 8-10 Therapieeinheiten zu je 60 Minuten. Bringen Sie zu Ihrem Ersttermin bitte folgende Unterlagen mit (soweit vorhanden):
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- Bewilligte Zuweisung
- Arztbrief
- Röntgen-oder MRT- Befunde
- Bade- oder Duschhandtuch. Das Handtuch können Sie für die Dauer der Behandlungsserie bei mir deponieren.
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Eine Therapieeinheit kostet ab 2022 € 90,-- und beinhaltet eine Anamnese, die Untersuchung und die Behandlung sowie die Erstellung von Trainingsplänen und die Durchführung der Trainingseinheiten korrespondierend mit der Zuweisung. Ergänzende physikalische Maßnahmen (Elektro-, Wärme- und Kälteapplikationen) werden für alle Patienten innerhalb einer Therapieserie bei Bedarf als Zusatzleistungen angeboten und nicht separat in Rechnung gestellt.
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Meine Praxis ist eine therapeutische Wahleinrichtung. Für Sie bedeutet das, dass die Rechnung nach Beendigung einer Therapieserie vorerst von Ihnen zu begleichen ist und Sie anschließend den Kassenanteil von Ihrer Krankenkasse refundiert bekommen. Die Höhe der Rückerstattung hängt von den jeweiligen Tarifen und der Art der Leistung ab und beträgt je nach Kasse und Zuweisung zw. 30% und 70% der Kosten.
Verbleibende Restkosten können bei entsprechenden Zusatz- oder Unfallversicherungen geltend gemacht werden.